Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet
- methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;
- zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und
- Umsetzung in bauliche Anforderungen.
Definiert werden zum Beispiel
- Art und Anzahl der benötigten Flächen und Räume (Raumprogramm, Flächenbedarf in Abhängigkeit von der Funktion, notwendige Raumhöhen);
- Qualität und Ausstattung (des Arbeitsplatzes, Beleuchtung, Geräte, Möblierung, Kommunikationssysteme);
- Organisatorische und betriebliche Randbedingungen (Transportwege, sonstige funktionale Bezeichnungen);
- Technische und gesetzliche Randbedingungen (Strahlenbelastung, Schallschutz);
- Finanzielle und terminliche Randbedingungen
Somit ist eine genaue Soll-Vorgabe geschaffen, die das Vorhaben ständig begleitet und an denen sich der Architekt bei der Entwurfsplanung wie auch der Facharbeiter orientieren kann. Die Vorgaben werden auch als Basis für Wettbewerbe eingesetzt.